Der 1989 gegründete Seeverein Zillingdorf
ist ein gemeinnütziger Verein und bezweckt - als Interessengemeinschaft zur Erhaltung guter Umweltbedingungen, bestmöglicher Nutzung unserer Grundparzellen und zur Vertretung diverser Interessen der Seegemeinschaft - gegenüber den Gemeinden, besonders der Gemeinde Zillingdorf tätig zu sein.
News aus unserer Tätigkeit
Ordentlicher Wohnsitz auf Pachtliegenschaften - Antwort in der Generalversammlung
11.7.2025 Bericht des Obmanns:
"Auch wenn laut Pachtvertrag eine Wohnsitzbegründung verboten und generell von der Gemeinde nicht gewünscht ist, kann bei grundsätzlicher Eignung des Grundstücks (Größe, baurechtlicher Konsens) und bei Vorliegen nicht näher definierter persönlicher Eignung in Absprache mit dem Bürgermeister die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes erfolgen."
Ordentlicher Wohnsitz auf Pachtliegenschaften?
2.7.2025 Dr. Günter Janska
Die Frage, ob entgegen dem Verbot der Wohnsitzbegründung (lt. Pachtvertrag) in besonderen Einzelfällen eine Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes bei der Gemeinde begehrt werden kann und wie das in der Gemeinde abläuft, ist noch offen und wird hoffentlich bis zu unserer Generalversammlung am 11.7.25 die Antwort der Gemeinde vorliegen.
Rattenplage
2.7.2025 Dr. Günter Janska
Der Seeverein wurde informiert, das in der Gegend des Bruch 1 Ratten gesichtet werden.
Besonders im Bereich der Gründeponie beim Sender sowie im Bereich Akazienstraße zum Wald werden Ratten früh morgens angetroffen. Die Mitarbeiter des Bauhofs können sicherlich über persönliche Sichtungen berichten.
Uns wurde mitgeteilt, dass sich auf dem Badeplatz für die Zillingdorfer ebenfalls Ratten zur Nahrungssuche aufhalten, die möglicherweise im Komposthaufen einer Nachbarliegenschaft in der Berggasse wohnen.
Der Vorstand hat keine persönlichen Wahrnehmungen, die Gemeinde ist informiert und hat auch bereits Nachschau gehalten, jedoch auf dem Badeplatz keine Exkremente gefunden.
Bis zur Feststellung des tatsächlichen Rattenbefalls und der gesetzlich notwendigen Schädlingsbekämpfung werden als Erstmaßnahme die Abfalleimer auf dem Badeplatz täglich abends entleert.
Für Niederösterreich ist darüber hinaus vorgesehen, dass wir Pächter bei Rattensichtung auf unseren Pachtliegenschaften verpflichtet sind, dies der Gemeinde zu melden. Mitarbeiter der Gemeinde halten Nachschau und im Fall einer festgestellten Rattenplage hat die Gemeinde eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen. Die Kosten hat grundsätzlich der jeweilige Pächter zu zahlen.
P.S.: im Bereich Birkengasse halten sich regelmäßig 5-8 Hunde und zwei Katzen auf, darüber hinaus werden Lieblingsfutterbehälter (gelber Sack mit Verpackungsmaterial für Wurst, Käse, Grillgut..) für Ratten nicht frei zugänglich verwahrt, daher spüren wir nichts vom Rattenbefall.
Die Bisamratten, die nächtens über Autodächer rutschen oder in Motorräume klettern sind keine Ratten sondern Wühlmäuse.
Dieses Thema wird bei der Generalversammlung am 11.7.25 unter Diverses auf die Tagesordnung kommen.
Wer hat bei Schnitt des Baumüberwuchses über die Grundstücksgrenze die Kosten zu tragen?
11.8.2024 Dr. Günter Janska - Die Zusammenfassung meiner Web-Recherche:
Eindeutig ist nur, dass jemand die Kosten übernehmen muss:
1) der Nachbar des Baumeigentümers oder 2) beide je zur Hälfte oder 3) der Baumeigentümer
1) Der Regenfall ist der am 13.6.2024 von Österreich.gv.at-Redaktion aktualisierten nachfolgenden Seite in der Rubrik "Über die Grenze wachsende Äste…" zu entnehmen. Nachbar darf auf eigene Kosten abschneiden, Baumeigentümer muß nicht schneiden.
2) bei drohender Gefahr, z.B. morsche Äste erfolgt eine Kostenteilung
3) Sollte der Schattenwurf das ortsübliche Maß überschreiten und die Beeinträchtigung unzumutbar sein, können dann im Einzelfall auch beim Baumeigentümer die Kosten für den Baumschnitt liegenbleiben (Bäume bis zu 5m Höhe sollten - siehe Pachtvertrag - jedenfalls ortsüblich sein).

Mail an die Gemeinde wg. Grünschnitt und Schadenbeseitigung nach Aufgrabungen
17.7.2024 GV2024.pdf ist hier nicht öffenbar -> "Mehr" -> "Generalversammlungsprotokolle"

Letztstand Wasserrechtsbescheid
12.7.2024
Der Amtsdirektor der Marktgemeinde Zillingdorf, Herr Mag. Eiböck teilte mit, dass der Antrag zur Wiederverleihung des bestehenden Wasserrechsbescheides eingebracht wurde. Zu unseren Bedenken, dass beim aktuellen Verlängerungsverfahren, welches sich erst im Vorprüfungsstadium befindet, ab 30.9.24 kein gültiger Bescheid mehr vorliege, teilte er uns am 17.7.2024 folgendes mit:
Wasserrechtsbescheid ist bis Neugenehmigung gültig
17.7.2024

Defekte Badeleiter Badeplatz Birkengasse


Besprechung mit der Bürgermeisterin in Steinbrunn
1.6.2023:
Informatonsbesuch in der Gemeinde Steinbrunn. Die Bürgermeisterin war nicht über den exakten Inhalt des Wasserrechtsbescheides und dessen Auslaufen im nächsten Jahr informiert. Sie wollte sich informieren und die Angelegenheit auch mit BM Hahn besprechen.

Seewasseruntersuchung Sommer 2022
21.11.2022:
die Gemeinde hat uns die gegenüber Frühjahr etwas schlechteren Messergebnisse für die Wasseruntersuchungen aus dem Hochsommer (Probenentnahmen 9.8.2022) zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der enthaltenen Feststellung, wonach das Wasser aufgrund der erhöhten Parameterwerte für Oxidierbarkeit und Chlorophyll-a nicht vollständig den in ÖNORM 6230: 2018-03 festgelegten Anforderungen an Badegewässer unterliegt, haben wir Rücksprache bei der Gemeinde gehalten.
Auskunft: Trotz der Überschreitung dieser Werte war in der Gesamtheit aller untersuchten Parameter - wie im Gutachten ausgeführt - das Wasser des Badesees für Badezwecke geeignet.
Zu den Untersuchungen: https://seeverein-zillingdorf.webnode.at/wasseruntersuchungen-bruch-ii/
Vorankündigung: Bewässerung mit Seewasser
5.8.2022:
Die Gemeinde wird den Pächtern aufgrund der befürchteten Reduktion des Wasserspiegels die bislang geduldete Wasserentnahme mittels Pumpen zur Gartenbewässerung verbieten.
Laut Bescheid der wasserrechtlichen Bewilligung WA1-15.517/74-99 ist unter dem Abschnitt B) Auflagen, Punkt 10 (l) festgehalten, dass die Wasserentnahme für Bewässerungszwecke (ausgenommen Gemeingebrauch und Bewässerung eigener Anrainergrundstücke) untersagt ist.
Klartext: Eigentümer dürfen nach wie vor mit Pumpen ihr Anrainergrundstück bewässern, Pächter dürfen nach der angekündigten Aussendung Seewasser lediglich mit Gießkanne oder Gefäßen, nicht aber mit Pumpen entnehmen.
Nächtlicher Lärm am See
5.8.2022
Im Pachtvertrag steht:
"d) Musikdarbietungen sind so zu dämpfen, dass niemand gestört wird. Diese sind in der Zeit von 22.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr früh untersagt..."
Auf nachfolgendem Mail vom 25.7.2022 an die Gemeinde erhielten wir folgende Antwort:
"Am Samstagabend, dem 23.7.2022 fanden am Bruch I auf zwei Plätzen Geburgstagsfeiern mit ausgelassener Stimmung und ebensolcher HiFi-Beschallung der restlichen 90 Seegrundstücke statt, bei denen sich mehr als nur einige gestört fühlten.
Aus dem Pachtgrundstück mit Adresse Seeplatz 7 trat weit über 22:00 hinaus bis nach 0:00Uhr mit Baßwoofer unterstütze Musik über den See (also zu einer Zeit, wo bereits seit mehr als zwei Stunden Musikdarbietungen und Lärm generell untersagt waren).
Im Namen einiger Mitglieder ersuchen wir Sie als unseren Verpächter um Mitteilung, in welcher Form sich die Gemeinde um die Angelegenheit "nächtlicher Lärm" zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen annimmt, damit derartige ausufernde Feiern nicht stattfinden.
Wird die Gemeinde in solchen Fällen im Sinne des Punktes 5(1) c) des Pachtvertrages eine Verwarnung aussprechen? Wenn die Gemeinde dafür dokumentierende Unterlagen benötigt, ersuchen wir um Bekanntgabe in welcher Form."
Antwort der Gemeinde vom 25.7.2022 war:
Sehr geehrter Herr Dr. Janska,
in diesem Fall einer ungebührlichen Lärmsituation durch laute Musik weit nach 22.00 Uhr ist die Polizeiinspektion Eggendorf (+43 5 91333372) die zuständige Ansprechstelle. Die Beamten werden Nachschau halten und entsprechend einschreiten.
Eine Auskunft der Exekutive, bzw. ein Polizeiprotokoll wäre die beste Vorlage für die Gemeinde um hier eine Verwarnung auszusprechen. Es gibt leider auch Fälle, wo sehr subjektive Wahrnehmungen Konflikte auslösen und für uns schwer nachvollziehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Eiböck
Generalversammlung 24.6.2022 15:30-16:30
27.6.2022 Janska:
Nach zwei Jahren Pandämie haben wir heuer wieder eine Generalversammlung abgehalten. Der Werklerheurige in der Ringofengasse in Zillingdorf-Bergwerk hat extra für uns aufgesperrt. Das am meisten interessierende Thema der knapp 50 Teilnehmer war die Entwicklung der Wassergüte und in der Folge die Frage, wie die Gemeinde Steinbrunn veranlaßt werden könnte, die riesigen und die ufernahen Bäume auf dem Strandbad auszulichten. Sie sollte damit genau so wie die Gemeinde Zillingdorf die Einträge reduzieren, auch wenn sie gemäß Wasserrechtsbescheid nicht dazu verpflichtet ist.
Enttäuschend ist, dass bei einer online vernetzten Community etwa zwei Drittel der Mitglieder weder anwesend waren noch etwas von sich hören haben lassen.
Auf dem Computer zuerst Registerblatt "Mehr" anklicken. Dort finden Sie die Rubrik "Generalversammlungsprotokolle". Beim Handy kommen Sie durch Anklicken der drei Striche rechts oben zum Inhaltsverzeichnis.
Ordentlicher Wohnsitz und Anmeldung gemäß Meldegesetz
30.8.2020 Janska:
Bereits im Zuge der Bekanntgabe von Änderungwünschen zum Vertragsentwurf teilte der Rechtsanwalt der Gemeinde mit, dass der Bürgermeister nicht gesprächsbereit sei, irgendwelche vertragliche Änderungen betreffend Wohnsitzbegründung zu überlegen. Die Bestimmungen im alten Vertrag bleiben unverändert. Für Bewohner bleibt die Situation genau so wie in den letzten zwanzig Jahren.
Aufgrund von Anrufen betroffener "Wohnsitzer" habe ich Ende Juli aufgrund der Urlaubsabwesenheit von Herrn Bürgermeister Hahn mit Herrn Mag. Eiböck und anschließend mit dem Vertragsverfasser Dr. Ulm telefoniert. Eine Vielzahl der Pachtliegenschaften sei aufgrund der Grundstücksgröße, Widmung, Bebauungsbestimmungen, der tatsächlichen Bebauung und der Art der Nutzung gar nicht geeignet, darauf einen Hauptwohnsitz zu begründen. Darüber hinaus müßte auch in der Gemeinde der Mittelpunkt der wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung liegen.
Die meisten Pächter haben (zulässigerweise) während der warmen Jahreszeit auf ihrem Pachtgrundstück einen "bloßen Aufenthalt" im Sinne von §3 des beiliegenden "Gesetz über die Landesbürgerschaft" und benötigen gemäß §2 Meldegesetz keine Meldung, wenn Sie sich nicht länger als 2 Monate am See aufhalten und anderswo in Österreich gemeldet sind.
Auf das angesprochene Problem für Hauptwohnsitzer bin ich mit Herrn Dr. Ulm verblieben, dass sich diese bei der Gemeinde (Herrn Mag. Eiböck) melden mögen. Es wird dann der Einzelfall (und die zugehörigen Voraussetzungen) geprüft. Ein zulässigerweise von der Gemeinde zuerkannter ordentlicher Wohnsitz wird nach Einschätzung Dr. Ulm nicht verloren gehen. Im Umkehrschluss für alle, die noch keinen ordentlichen Wohnsitz haben: Es wird keinen Anspruch aufgrund Pachtvertrag geben. Die Gemeinde behält sich auf Ersuchen von Pächtern eine Einzelfallprüfung vor.


Vertragserrichtungskosten als Zusatzertrag der Gemeinde
14.8.2020

Pressemeldung NÖN niederösterreichische Nachrichten 29.7.2020

Pachtvertragsabschluss Nebenkosten
13.7.2020 Im Gemeinderat wurde festgelegt, dass für ihren Aufwand bei der Vertragsausfertigung die Gemeinde pauschal 1300€ einheben wird.
Pachtvertragsvergleich
16.7.2020: Wie am 10.6.2020 versprochen anbei Vergleich zwischen dem bisherigen Pachtvertragstext und dem mit Herrn Dr. Ulm "verhandelten" Vertragstext.
Herr Bürgermeister Hahn ersuchte am 13.7.2020 nach der Gemeinderatssitzung um Verständnis wegen der 5m-Regel für die Baumgrößen, da er für die zu erwartenden komplexen Verhandlungen für den neuen Wasserrechtsbescheid 2024 die Durchgriffsmöglichkeit braucht. Er versicherte aber, diese - speziell in der zweiten Reihe - jedenfalls nicht strikt handzuhaben.
Laut BM Hahn sei der uns bekannte von Dr. Ulm übermittelte Vorschlag ohne Textänderungen beschlossen worden. Anbei Vertragstext:
Der schwarze Text ist jener des Altvertrages, die roten Änderungen sind lediglich redaktioneller Natur. Spannend sind die blauen Textänderungen, die verpächterseitig in den Altvertrag kamen; von unseren diversen Anregungen wurden die orangen Bereiche von der Gemeinde übernommen.







Das am 10.6. kommentierten Baumschnitt-Thema ist bereits bekannt, "Bäume dürfen grundsätzlich maximal eine Höhe von 5m haben." ( VIII (2) ) Damit soll sichergestellt werden, dass Bäume generell nicht höher als 5m sein dürfen, aber im Einzelfall, wenn ein gesunder Baum weder Nachbarn stört noch eine Gefahr darstellt und weit genug vom See wegsteht, auch die Maximalhöhe von 5m überschreiten kann.
Dazu gab es von uns noch Punkte, die auf Verständnis stießen und geändert wurden:
V(1) j: hätte bei Verstößen ohne Abmahnung eine sofortige Kündigung ermöglicht. Geändert, nur mit vorheriger Mahnung.
VI (4) Basisindex September statt Jänner: Die Gemeinde will zukünftig bereits zu Anfang des Jahres - und nicht wie bisher erst im 2. Quartal - den Pachtzins vorschreiben und benötigt für die Berechnung der Indexanpassung wie im Immobilienbereich üblich als Vergleichswert den jeweiligen September-Index.
VI(6): Die Verpächterin versuchte, vertraglich sicherzustellen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Nutzungseinschränkung nur dann zu Pachtminderungen führen können, wenn sie wesentlich sind. Wurde geändert, da es nicht sein kann, dass uns die Gemeinde vorsätzlich schädigt und sagt, "ist kein empfindlicher Nachteil".
VI(6) Wegen Wasser (Nutzbarkeit und Wasserstand) sollte jede Minderung entfallen. Der aktuelle Vertragstext sieht vor, dass z.B. bei Sperre wegen Corona keine Pachtminderung erfolgen kann, aber sehrt wohl wenn die Gemeinde grob fahrlässig ein Badeverbot herbeiführt.
VII (1) Die Gemeinde wollte eine Blanko-Ermächtigung, ohne Rückfrage das Pachtgrundstück betreten zu dürfen. Dass niemand ohne vorherige Information und ohne Ansage eines konkreten Grunds um das Pachthaus schleichen darf, dafür hatte Dr. Ulm Verständnis. Geändert: "nach vorheriger Information an den Bestandsnehmer". Das Argument der schweren Erreichbarkeit fällt ebenfalls weg, da die Gemeinde jeden Pächter auf kurzem Weg mittels EMail erreichen kann.
VIII(2): In der 5m-Zone zum Ufer darf neben Holzbrettern und Betonplatten auch eine nicht wasserbeeinträchtigende Bepflanzung erfolgen.
VIII(2): Schilf "regelmäßig zu schneiden" ist nicht exakt ausgeführt, meint wohl jährlich.
X (2) d: Da Erholungsfläche: Auf vielfachen Wunsch jetzt weitere Einschränkung im Pachtvertrag: Unter der Woche erst ab 8:00 Rasenmähen erlaubt, an Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen untersagt.
Neue Pachtzinshöhe ab 1.1.2021
13.7.2020: in der Gemeinderatssitzung vom 13.7.2020 wurde der Vertragstext sowie die Pachtzinshöhe für den neuen Pachtvertrag einstimmig festgelegt. Genauere Detailinformationen werden vom Seeverein in den nächsten Tagen zusammengestellt und übermittelt.
Vorab die beschlossenen Netto Pachtzinse pro Quadratmeter und Jahr
am Wasser: alt 6,09Eur neu 8,53Eur d.i. Steigerung 40%
zweite Reihe: alt 3,35Eur neu 4,29Eur d.i. Steigerung 28%
Erklärung von BM Hahn: In den letzten 20 Jahren erfolgte eine Indexanpassung mit VPI um ca. 43%, während im Vergleichszeitraum der Wohnpreisindex für Ferienimmobilien um 95% gestiegen ist.
Vertragslaufzeit: 20 Jahre
Seewasseruntersuchung 2020
16.7.2020: Herr Mag. Eiböck übermittelte uns die Ergebnisse der am 12.6.2020 erfolgten Seewasseruntersuchung. Beide Seen wurden erwartungsgemäß für Badezwecke geeignet befunden.
Bruch I: https://seeverein-zillingdorf.webnode.at/a2020-wasserbericht-bruch-i/
Bruch II: https://seeverein-zillingdorf.webnode.at/a2020-wasserbericht-bruch-ii/
Vertragstext Pachtverträge Zwischenbericht
10.6.2020: Wie von Herrn Bürgermeister Hahn zugesagt, übermittelte uns sein Rechtsanwalt vorab einige Änderungsüberlegungen für den neuen Pachtvertrag.
Erwartungsgemäß war das kein Wunschkonzert für den Seeverein, wir konnten jedoch in drei längeren Telefonkonferenzen mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde die Mailkorrespondenz mit einigen Zusagen und Verbesserungen für den Vertragstext abschließen (vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat).
Nach Auskunft von Rechtsanwalt Dr. Ulm sollten etwa Mitte Juli 2020 die Pachtverträge versandfertig vorliegen. Der vom Gemeinderat beschlossene Vertragstext ist dann für alle Pächter gleichlautend und nicht verhandelbar.
Sobald die Gemeinde die Verträge beschlossen hat und aussendet, wird der Seeverein eine Gegenüberstellung von Pachtvertrag alt zu Pachtvertrag neu erstellen, kommentieren und den Vergleich versenden.
Der neue Vertrag ist in weiten Bereichen textgleich, neben diversen akademischen Details über Haftungseinschränkungen, Zutritt und Kündigungsmöglichkeit, bei denen wir einige Verbesserungen zugesagt erhielten, verblieb die Frage nach einer vertraglich funktionierenden Formulierung für das Schneiden und Pflegen von Bäumen und Bepflanzung.
Thema Bepflanzung und Bäume
Der Gemeinderat wird wahrscheinlich beschließen,
- dass im unmittelbaren Uferbereich (5m ab Wasserlinie) keine Bäume stehen und auch keine Äste hineinragen dürfen. In diesen 5m sind jedoch Bepflanzungen, die nicht wasserbeeinträchtigend sind, zulässig.
- dass Bäume maximal eine Höhe von 5m haben dürfen, egal wo auf der Liegenschaft sie stehen (egal ob es dem Nachbarn gefällt oder nicht).
Wir haben zusätzlich genau ein Wort in den Vertrag hinein argumentiert. "grundsätzlich".
"Bäume dürfen grundsätzlich maximal eine Höhe von 5m haben." Damit soll sichergestellt werden, dass Bäume generell nicht höher als 5m sein dürfen, aber im Einzelfall, wenn ein gesunder Baum weder Nachbarn stört noch eine Gefahr darstellt und weit genug vom See wegsteht, auch die Maximalhöhe von 5m überschreiten kann.
Wasserentnahme aus dem See zulässig?
28.5.2020: Die relevante Gesetzesstelle findet sich in §8 Abs. 1 und 2 des WasserrechtsG 1959 (BGBl. Nr. 215/1959). Zulässig ist ohne besondere Erlaubnis der Gemeingebrauch des Wassers zum Schöpfen mit Handgefäßen (also z.B. Gießkanne). Darüber hinausgehende Wasserentnahmen bedürfen einer wasserrechtsbehördlichen Genehmigung.

Pachtverträge: Zwischenbericht
25.5.2020: Mehr als einstündige Telefonkonferenz mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde, Herrn RA Dr. Ulm.
Es ist Absicht des Gemeindevorstands, den bestehenden Pachtvertrag vom Vertragstext her möglichst zu belassen und punktuell Verbesserungen für die Gemeinde einzubauen. Er wird einige unserer Kritikpunkte und Anregungen überdenken und den Entwurf innerhalb von vierzehn Tagen an den Seeverein senden.
Ergebnis Statutenabstimmung
15.5.2020: es gab noch zwei verspätete Stimmen, mit ja, die nicht mehr berücksichtigt wurden.

Corona und Seezugang
29.4.2020: Lesen Sie bitte die SMS-Nachricht von Herrn Bürgermeister Hahn an den Seeverein. Bis auf weiteres ist der Seezugang gesichert, auch wenn der eine oder andere etwas weiter gehen muss, weil der Hauptseeplatz noch gesperrt bleibt. Halten Sie bitte Abstand, auch im Wasser und speziell bei den Zugängen. Es ist jedenfalls nicht verboten, sich auf den Seeplätzen nur kurz aufzuhalten, weniger als sonst zu plaudern oder Masken zu tragen!

Zeitplan für Pachtverträge und Inhalt
2.4.2020 Telefonat mit Herrn Bürgermeister Hahn.
1) Zeitplan
Aufgrund der zumindest bis nach Ostern nicht möglichen Einberufung des Gemeindevorstands, der sich formal mit dem überarbeiteten Vertragstext zu befassen hat, sieht BM Hahn realistischerweise erst ab Anfang Juni 2020 die Möglichkeit, dem Seeverein einen im Gemeindevorstand abgestimmten Vertragsentwurf zur Durchsicht zu übermitteln.
Nach Durchsicht des Entwurfs durch uns samt Anregungen zur Adaptierung (allenfalls im Diskurs mit dem Anwalt der Gemeinde) wird ein finaler Vettragsentwurf zuerst im Gemeindevorstand und anschließend im Gemeinderat beschlossen.
Vorgesehen ist, daß die Gemeinde die Verträge ab Anfang September zur Unterfertigung vorbereitet.
BM Hahn plant eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren.
Das Konzept des Vertragsinhalts wird im wesentlichen gegenüber dem alten Pachtvertrag unverändert verbleiben und es erfolgen lediglich Ergänzungen und Anpassungen aufgrund von negativen Erfahrungen mit dem Altvertrag.
2) Pachthöhe
Ing. Fessl hat dem Gemeindevorstand gegenüber bereits eine Einschätzung über die Angemessenheit des Pachtzinses abgegeben. BM Hahn konnte keine konkreten Zahlen nennen, da diese erst nach Beschluss des Gemeindevorstands vorliegen. "Die Erhöhungen werden verträglich sein".
3) Bewuchs im Uferbereich
Welche Bäume genau vor Pachtvertragsunterfertigung im September zu entfernen bzw. zu schneiden sind, wird sich erst in den nächsten Monaten ergeben. Was jedenfalls feststeht, ist die Verpflichtung zur Entfernung der Bäume in Ufernähe (das ist eine unverzichtbare Forderung der Gemeinde, die sich aus dem Wasserrechtsbescheid des Landes Niederösterreich ergibt).
Aus der Gemeinderatssitzung 19.2.2020
19.2.2020: Die letzte (kurze) Sitzung vor der Neukonstituierung des Gemeinderates, die am 28.2 stattfinden wird, hatte den einzigen Zweck, Beschlüsse über die Finanzgebarung der Gemeinde herbeizuführen, was auch einstimmig erfolgte.
1)
In Vertretung des erkrankten Bürgermeisters berichtete die Vizebürgermeisterin weiters, dass zur Gemeindevorstandssitzung am 12.2.2020 Herr Bürgermeister Hahn den Rechtsanwalt Dr. Ulm und den Immobiliensachverständigen Ing Wolfgang Fessl eingeladen hatten, damit diese dem Gemeindevorstand diverse Fragen zu Haftung, Bepflanzungen, Vergleichspachtzinse, Anpassungen u.ä.. beantworten.
Frau Vizebürgermeisterin Heinreichsberger berichtete weiters, dass bereits im Frühjahr 2020 eine Entscheidung über Pachthöhe und Vertragstext im (neuen) Gemeinderat fallen soll.
2)
Für den Zweck der Aufstellung von Solarpaneelen zur Stromerzeugung auf der Kipp (beim Wasserbehälter) sind Widmungsänderungen (bisher landwirtschaftliche Nutzung) erforderlich. In Kürze werden die zugehörigen Pläne in der Gemeinde zur Einsichtnahme aufgelegt.
Herr Mag. Eiböck teilte mir telefonisch am 18.2.2020 mit, dass das mehr als 5ha große Gebiet weiterhin zugänglich sein wird und anstelle der Feldfrüchte (die auch nicht begehbar waren) die Solarpaneele aufgestellt sein sollen.
Vorgesehen ist, dass sich (vorerst) die Bewohner von Zillingdorf an der Finanzierung beteiligen können.
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Gesprächsweise teilte Herr Mag. Eiböck mit, dass die angekündigte Begehung und Aufzeichnung der bestehenden Bepflanzungen bislang nicht erfolgt ist. Aktuell gibt es seitens der Gemeinde die Überlegung, in den neuen Pachtverträgen exakte Bestimmungen über die Bepflanzungen über Größe und Abstand zu den Nachbarn und zum Wasser aufzunehmen. Pächter, deren Bepflanzung nicht den Zustand lt. Pachtvertrag herstellten, würden keine Verlängerung erhalten.
Der Umstand, dass im letzten Sturm ein großer Flachwurzler auf dem Promenadenweg umgefallen ist, bestärkt den Bürgermeister, in dieser Angelegenheit unnachgiebig zu sein.
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Wir werden Herrn Bürgermeister Hahn bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 28.2.2020 ansprechen und ihn ersuchen, uns vorab den Entwurf des Pachtvertrags zur Durchsicht zu übermitteln mit dem Ziel, dass wir bei der für Anfang Mai geplanten Generalversammlung bereits Näheres berichten können.
Günter Janska 20.2.2020
INFO Baurechtlicher Konsens - Anleitung
11.12.2019: Was ist zu tun, wenn auf dem Pachtgrund schon längere Zeit eine Baulichkeit steht, für die es aber kein Bauansuchen und eine Benützungsbewilligung gibt?
Telefonische Auskunft der Gemeinde:
1) Erstkontakt mit der Amtsstube bei der für Bauangelegenheiten Zuständigen: Gemeindenummer: 02622/73290, Frau Heide Tomasin/DW 73.
2) Sie wird auf den Bausachverständigen verweisen, mit dem man etwa ein Mal monatlich in der Gemeinde einen Termin vereinbaren kann. Aktuell mit Stand Dezember beträgt die verrechnete Gebühr 63,88€ je halber Stunde (Info Frau Tomasin 10.12.2019).
3) Zu dem Sachverständigentermin in der Gemeinde kann man persönlich gehen oder sich mit Vollmacht vertreten lassen (z.B. ein Familienmitglied oder ein Baumeister).
4) Je mehr Informationen mitgebracht werden, umso rascher kann vom Bausachverständigen mitgeteilt werden, ob das Gebäude genehmigungsfähig ist bzw. was vor einer entsprechenden Genehmigung noch baulich/formell zu tun ist. Jedenfalls mitzubringen sind Fotos und nach Möglichkeit zumindest ein Grundriss und eine Skizze, aus der die Lage auf dem Grundstück (und die Abstände zur Grundgrenze) ersichtlich sind. Der Bebauungsplan der Liegenschaft ist ebenfalls erforderlich, kann aber bei der Gemeinde eingesehen/ausgedruckt werden.
INFO Professionisten für Baumschnitt
11.12.2019: Zur Frage, wer denn überhaupt Bäume schneidet, wenn man nicht selbst mit Leiter und Säge rangehen möchte, hat unsere Schriftführerin dankenswerterweise nach Hinweisen der Gemeinde und einigen Telefonaten folgende Notiz verfaßt:

Baumschnitt, Schilfschnitt, baurechtlicher Konsens
29.10.2019: Nach einem längeren Telefonat mit Herrn Bürgermeister Hahn und einigen kritischen E-Mails von Vereinsmitgliedern darf in Stichworten berichtet werden:
- Es besteht allseits Konsens, dass sämtliche im Uferbereich stehende Bäume, die "zu einer Verunreinigung des Badeteich führen könnten" (Pachtvertrag VIII(2)) von den Pächtern auf ihre Kosten zu entfernen sind, wenn es die Gemeinde fordert. Diese ist gemäß Wasserrechtsbescheid verpflichtet, die zur Einhaltung der Wasserqualität erforderlichen Anordnungen zu treffen.
- Es besteht auch darüber Konsens, dass alle Bepflanzungen, im Nahebereich von Strom- und Telefonleitungen entsprechend zurückzuschneiden sind. Das sollte jeder Pächter auch dann tun, wenn er keine konkrete Aufforderung der Gemeinde bekommt. Wir sind vertraglich gemäß VIII(2) dazu verpflichtet (Jede Beschädigung und Verunreinigung der gemeinsamen Anlagen ist zu vermeiden).
- Es besteht darüber Konsens, dass Bäume, speziell Flachwurzler, oder alte oder geschädigte, von denen Beschädigungen und Verunreinigungen zu befürchten sind, regelmäßig zu pflegen und zu schneiden sind.
- Unser Ersuchen um ungekürzte Belassung von größeren Bäumen bezieht sich auf jene großen, gesunden Bäume (größer 8m), die vielleicht nur deshalb geschnitten/gekappt werden sollen, weil sie auf einer kleinen Liegenschaft oder weniger als fünf Meter vom Nachbargrund entfernt stehen. BM Hahn ist in dieser Angelegenheit zuletzt auch deshalb nicht allzu gesprächsbereit, weil die einen Pächter über Jahre ihrer vertraglichen Obliegenheit zu regelmäßigem Schnitt zur Erhaltung der "Anpflanzungen in gutem und benutzbarem Zustand" (VIII(1) und VIII(2)) nicht nachkommen, die anderen Pächter sich über Schmutz oder Schatten bei ihm beschweren, ohne selbst mit dem Nachbarn zu reden.
- Schilfschnitt: Herr BM Hahn wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir uns nicht nur für Bäume interessieren sollten, sondern auch entsprechend informieren, dass gemäß VIII(2) regelmäßig (jährlich) von jedem Pächter das vor seinem Ufer wachsende Schilf zu schneiden ist und der unmittelbare Uferbereich von Pflanzen freizuhalten ist.
- Baurechtlicher Konsens: Sollte Ihre Baulichkeit nicht in baurechtlichem Konsens stehen, wäre anzuraten, sich rasch darum zu kümmern. Sollte aus welchem Grund immer der Pachtvertrag enden, würde die Gemeinde nur dann für das Gebäude Ersatz leisten müssen, wenn es konsensmäßig aufgrund der Bebauungsvorschriften errichtet wurde (Pachtvertrag IV(10)).
INFO: Gemeinderatswahl ist am 26.1.2020
Baumschnitt - Brief an Gemeinderat
29.10.2019: Die Argumente des Seevereins konnten den Bürgermeister nicht von seinen Plänen zum Baumschnitt (siehe 3.9.2019) umstimmen. Wir haben daher Briefe an alle Gemeinderäte geschrieben, um die Gemeinde zu diesem Thema zu sensibilisieren.

Erhebung der Bepflanzung im Seengebiet
11.9.2019: Tel: Mag.Eiböck (Amtsleiter im Gemeindeamt) / Dr. Janska
- Herr Mag. Eiböck hat die Absicht, bis Ende 2019 persönlich mit einem Plan das Seengebiet abzumarschieren und die aus Sicht der Gemeinde problematischen Bäume und Hecken für jedes Pachtgrundstück zu erfassen.
(Gleichzeitig werden jene Liegenschaften vermerkt, deren Gesamtzustand dazu Anlaß gibt, dem Gemeinderat keine Verlängerung der Pachtverträge zu empfehlen.)
- Die Besichtigung erfolgt von der Straße aus, sodass die Anwesenheit der Pächter nicht erforderlich ist.
- Aufgrund dieser Begehung und den im Plan vermerkten Problembepflanzungen wird die Gemeinde jeden einzelnen Pächter anschreiben, bei dem sich die Gemeinde vor dem Angebot zur Pachtvertragsverlängerung etwas "wünscht".
- Da es für viele Bäume einen Ermessenspielraum gibt, ob sie zu kürzen/zu entfernen sind oder belassen werden können, ist derzeit ungeklärt, was passiert, wenn die Pächter nicht oder nur teilweise dem "Wunsch" der Gemeinde nachkommen.
- Einzige konkrete Aussage: Auf Pachtliegenschaften, die weniger als 10m breit sind, wird es nach Pachtvertragsabschluss keine großen Flachwurzler mehr geben.
Sollte bei Ihnen keine Aufforderung der Gemeinde eintreffen, können Sie im Frühjahr beruhigt wie in den Jahren vorher Ihre normale Baumpflege durchführen. Andernfalls bitte weiterlesen:
Erfassung der "Wünsche" der Gemeinde in unserer Datenbank - Kontakt von Betroffenen
13.9.2019 Da es auf den Pachtgründen des Seevereinsvorstandes keine großen Bäume gibt, und wir nicht wissen, ob alle Briefe der Gemeinde gleichzeitig versendet werden, bitten wir um Information/Zusendung eines Scan der Verständigung durch die Gemeinde. Damit können wir uns gemeinsam ein Bild machen, ob die Gemeinde sehr moderat, im vertretbaren Umfang oder eher radikal Forderungen zum Baumschnitt stellt.
Im Sinne des Datenschutzgesetzes: Ihre übermittelten Daten zu den Bäumen würden mit der Liegenschaftsadresse verknüpft und für Dritte einsichtig auf einem Plan vermerkt. Mit der Übersendung stimmen Sie diesem Vorgehen zu.
Wie bereits mitgeteilt wird der Seeverein in dieser Angelegenheit generell informieren, urgieren, vorschlagen, allenfalls Kontakte zwischen Betroffenen knüpfen, aber satzungsgemäß keine liegenschaftsbezogenen Einzelinteressen vertreten.
Pachthöhe für neue Verträge
3.9.2019 lt. BM Hahn: Der Gemeinderat wird die geforderte Pachthöhe zu Beginn nächsten Jahres festlegen. Natürlich werde es auch Stimmen geben, exzessiv zu erhöhen. Er wäre ein schlechter BM, wenn er die Pacht unverändert belassen würde. Er werde sich dafür einsetzen, dass die Erhöhung so bemessen wird, dass sich die neue Pacht 98% der Pächter leisten können bzw. leisten wollen.
Zeitplan für Pachtvertragsabschlüsse
3.9.2019: lt. BM Hahn gibt es bereits Gespräche mit RA Dr. Wolfgang Ulm und Dr. Reinberg (Sachverständiger), welche ihm und dem Gemeindevorstand Empfehlungen zu Pachthöhe und Vertragsänderungen abgeben, die er sich wahrscheinlich bereits vom neuen Vorstand im erstenQuartal 2020 genehmigen lassen wird.
Wir werden einen vom Vorstand genehmigten Entwurf zu Gesicht bekommen bevor er den Pächtern zur Unterschrift vorgelegt wird. Inwieweit Wünsche von uns berücksichtigt werden, wird man sehen.
Nicht rechtsverbindliche Aussage BM Hahn:
- Die Verträge werden nah an den letzten Verträgen sein
- Laufzeit wahrscheinlich wieder 20 Jahre
- Abschluss der Verträge (mit Laufzeit 1.1.2021 bis 31.12.2040) bis Sommer 2020
Jedenfalls große Probleme mit dem Neuabschluß werden Pächter haben
- mit Pachtrückständen bei der Gemeinde
- bei Streitigkeiten mit der Gemeinde
Baurechtlicher Konsens der Baulichkeiten
3.9.2019 Lt. BM Hahn: Ein Ärgernis für die Gemeinde ist der Umstand, dass eine große Anzahl der Bauwerke ohne Konsens herumstehen (ohne Baugenehmigung und Fertigstellungsanzeige) . In Extremfällen wird es keine Pachtverlängerung geben. Hier wird insbes. auf ungenehmigte "Häuser" ohne Kanalanschluss verwiesen.
Baumschnitt
3.9.2019 im Gespräch mit BM Hahn: Hier konnte keine gemeinsame Lösung, nicht einmal eine verbindliche Festlegung gefunden werden. Der BM ist genervt von den vielen Beschwerden von Pächtern über Nachbarn mit sie störenden Bäumen. Richtig wäre in der Vergangenheit gewesen, sich direkt mit dem Nachbarn (persönlich oder gerichtlich) auseinander zu setzen und nicht den für diese Fälle unzuständigen Bürgermeister zu belagern.
Damit der BM zumindest für die nächsten Jahre Ruhe von diesem Gezänke hat, wird es vor Vertragsabschluss aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten (abhängig von Größe, Baumart und Gesundheitszustand sowie Grundstücksgröße Seeabstand und Nachbarabstand) keine verbindlichen Festlegungen sondern unterschiedliche "Wünsche" seitens der Gemeinde geben.
Die Wasserqualität hat für den BM jedenfalls höhere Priorität als die Bäume (was nützt es, wenn alles grün ist und ein Badeverbot besteht)?
Grundsätzlich gilt:
- Kein Baum darf am Wasser sein und damit das Wasser verschmutzen.
- Da die Gemeinde in Zukunft keine Kosten für den Grünschnitt von Bäumen, die auf Pachtgrund stehen und auf öffentliches Gut hinausragen, haben möchte werden diese Bäume besonders kritisch betrachtet.
- Bäume nahe der Grundgrenze zum Nachbarn sind - wie oben angeführt - ein Problem.
- Bäume die in der Mitte eines Grundstückes wachsen und keine Flachwurzler sind: Über deren Höhe kann man reden, wenn deren Äste nicht über die Grundgrenze gehen. Bäume auf großen Grundstücken sind auch kein Thema, da sie hier niemanden stören.
Dass der jeweilige Pächter für seine eigenen Bäume zuständig ist (Schnitt, Kosten) sollte klar sein.
Wir hoffen, dass wir heuer noch mit der Gemeinde eine vernünftigen Vorgangsweise finden, zu Überprüfung, Festlegung, was getan werden soll sowie Baumpflege/schnitt der Bepflanzungen.
Plan: Antrittsbesuch bei BM Hahn 3.9.2019
Der Vorstand wird insbesonders folgende Punkte ansprechen:
- Meldewesen
- Ablauf für Pachtvertragsabschluß 2020/2021, Festlegung der neuen Pachthöhe
- Kosten für Pacht - Vertragsabschluss
- Lösungssuche Baumschutz/Baumschnitt/Nachbarrecht/Vertragsverpflichtungen
6.8.2019 Seewasseruntersuchung 2019
Herr Mag. Eiböck übermittelte uns die Ergebnisse der am 15.5.2019 erfolgten Seewasseruntersuchung. Beide Seen wurden erwartungsgemäß für Badezwecke geeignet befunden. Für beide Seen gilt, dass die niedrigen Sauerstoffgehalte auf Eutrophierungsprozesse hinweisen.
Bruch I: https://seeverein-zillingdorf.webnode.at/a2019-wasserbericht-bruch-i
Bruch II: https://seeverein-zillingdorf.webnode.at/wasserbericht-bruch-ii
3.8.2019 Sorgen wegen großer Bäume
In der letzten Saison erlaubte die Gemeinde eine Weitergabe erst, nachdem der Pächter Bäume zurückgestutzt hat. Ein Großteil von Pächterbeschwerden in der Gemeinde bezieht sich auf zu hohe Bäume von Nachbarpächtern. Die Gemeinde plant daher, in den neuen Pachtverträgen (abgeschlossen 2020, mit Vertragsbeginn ab 2021) wegen der Bäume eine erweiterte Vertragsbestimmung. Derzeit ist ja nur verbindlich festgelegt, dass keine Bäume in Ufernähe stehen dürfen, da ansonst der Status "Badegewässer" verlorengehen könnte. Es wird Aufgabe der Gemeinde sein, gemeinsam mit den Pächtern einen tragbaren Kompromiss zwischen Erholungsgebiet/Grünlunge und "Sonnenlicht für alle Pächter" zu finden. Die Gemeinde plant jedenfalls für einzelne "Problemliegenschaften" eine Verlängerung nur bei vorheriger Reduktion des Bewuchses. Wie die Regelung aussehen soll, werden wir im Gespräch mit dem Bürgermeister nach seiner Sommerpause zu erfahren suchen.
31.7.2019 WEB, EMail, Beitrittsformular
Nach 30 Jahren startet der Verein in sein nächstes Leben im sozialen Netzwerk. Aus Kostengründen probieren wir es vorerst mit der kostenlosen Web-Adresse "seeverein-zillingdorf.webnode.at", der Verein ist auch elektronisch erreichbar unter "SeevereinZillingdorf@gmail.com"
22.7.2019 In der Gemeindestube
Urlaubsbesetzung: Herr BM Hahn wird erst ab 20.8.2019 wieder im Amt sein, Mag. Eiböck ab 5.8.2019.
- Zum Gerücht, dass in der Birkengasse/Ecke Höhenweg ein Mobil-Klo aufgestellt werden soll, teilte Herr Müllner mit, dass es weder einen Gemeinderatsbeschluss gibt noch ist ein Budget in 2019 für derartiges vorgesehen. Wenn, dann sind derartige Überlegungen nicht punktuell sondern generell für alle Seezugänge und dort wiederum insbesondere auch für "Umkleideschnecken". Das gebe es frühestens in der BadeSaison 2020.
- Der Obmann regte an, dass nach dem "Kahlschlag" im Kreuzungsbereich Höhenweg/Birkengasse etwas von der Fahrbahn abgerückt ein bis zwei Bäume nachgepflanzt würden. Herr Müllner schloss das im Zuge der herrschenden Klimadiskussion nicht aus.
25.5.2019 Generalversammlung
Der im Mai 2019 für vier Jahre neugewählte Vorstand ist angetreten mit dem Ziel, vermehrt die Mitglieder auf elektronischem Weg über Aktivitäten der Gemeinde, insbes. den Überlegungen der Gemeinde zu den neuen Pachtverträgen zu informieren, umgekehrt wegen Problemen im Seengebiet (Bruch 1 und 2) bei der Gemeinde vorzusprechen.